Sie mussten nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 2-3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
Der Status der Ersatzausstellung kann telefonisch oder persönlich bei der Zulasungsbehörde erfragt werden.
Aktualisiert am 03.07.2024