Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Elterngeld. Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen und Formulare zum Thema Elterngeld.
Sie sind Mutter oder Vater geworden? Dann haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Elterngeld. Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen und Formulare zum Thema Elterngeld.
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.
Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern möchten, ist eine Antragstellung erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über Ihre Fahrschule. Wird der Antrag nicht über Ihre Fahrschule gestellt, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0421-361 12435 oder per Mail unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de für Rückfragen zur Verfügung. Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
Sie haben Ihre Fahrerlaubnis nicht in Deutschland, sondern
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 07.10.24 um 09:00
Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Sie möchten eine gestörte Ampel (Lichtsignalanlage) oder Straßenbeleuchtung melden? Dies können Sie melden, damit der Schaden bzw. die Störung behoben werden kann.
Sie möchten bei der Bremischen Bürgerschaft eine Petition einreichen.
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür in der Regel eine Fahrerlaubnis. Wenn die Fahrerlaubnis erstmalig erlangt werden soll, bitte an eine Fahrschule wenden. Alles weitere wird von dort aus veranlasst. Ausnahme: Bei Vorstrafen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle. Hinweis für Fahrschulen: bitte beachten Sie unsere Informationen für Fahrschulen unter der Rubrik Zuständige Stellen "Fahrerlaubnisse".
Ein Wohnberechtigungsschein könnte Ihnen zustehen, wenn Sie ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen erhalten. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Bezug einer geförderten, mietgünstigen Wohnung erforderlich.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Referat Wohnungswesen am Do. 04.07.24 um 15:00