Möchten Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?
Möchte Ihr Kind im Verein Sport treiben oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen? Benötigt Ihr Kind Lernförderung oder finanzielle Hilfe zur Finanzierung der bevorstehenden Klassenfahrt? Wenn Sie persönlich nicht in der Lage sind, Ihrem Kind diese Dinge zu ermöglichen, haben Sie die Möglichkeit dafür Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Sie haben ein Kind bekommen, sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und möchten sich das Sorgerecht teilen? Dafür müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie können ein selbst handschriftlich verfasstes Testament beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung geben. Notarielle Testamente werden von dem beurkundenden Notar direkt in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben. Einer Mitwirkung des Testators bedarf es hierbei nicht.
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Wohngeldstelle Contrescarpe am Do. 04.07.24 um 09:00
Sie möchten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen?
Sie möchten einen Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen?
Sie wollen eine Baumaßnahme in einem Kleingarten- oder Wochenendhausgebiet genehmigen
Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Mo. 07.10.24 um 09:00