Sie fühlen sich von Lärm im privaten Bereich belästigt? Informieren Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und über ihre Handlungsmöglichkeiten.
Sie fühlen sich von Lärm im privaten Bereich belästigt? Informieren Sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und über ihre Handlungsmöglichkeiten.
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 01.08.24 um 12:15
Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 01.08.24 um 10:45
Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 01.08.24 um 10:45
Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an. An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem 01.10.2017 möglich.
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).
Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.