Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation als Erzieherin oder Erzieher? Damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie möchten sich an einer Berufsfachschule bewerben? Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Sie haben eine Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus dem Ausland und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Kindertageseinrichtungsangebot anbieten? Dann benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.
Sie möchten eine Fahrkarte (Monatskarte) für die Schülerbeförderung beantragen?
Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Hier erfahren Sie mehr über die Zuschüsse für private allgemeinbildende Förderzentren im Land Bremen.
Sie haben ein schulpflichtiges Kind bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf Hören, Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung diagnostiziert wurde und Sie wünschen eine Beschulung in einem Spezialförderzentrum als Alternative zur inklusiven Beschulung?