Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.
Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.
Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Sie planen die Errichtung oder Änderung einer Abfallentsorgungsanlage? Dann müssen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung einholen.
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung, weil Sie über keine grüne Umweltplakette / Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren müssen?
Planen Sie eine Anlage zur Versickerung von Niederschlagswasser zu errichten, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eine Förderung beantragen.
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Ausländische SchülerInnen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, sog. Drittstaatsangehörige, benötigen für Klassenfahrten in sog. Schengenstaaten kein Visum sondern ledigl. eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis und einen gültigen Pass ihres Herkunftslands oder einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer. Hat ein/e SchülerIn keinen gültigen Pass ihres Herkunftslandes oder befindet sie/er sich lediglich im Status der Duldung, können LehrerInnen allgemein- oder berufsbildender Schulen in Bremen für eine Klassenfahrt oder einen Schulausflug in das europäische Ausland eine sog. "Schülersammelliste" beim Migrationsamt beantragen, die die eigentlich erforderlichen Ausweisdokumente ersetzt.
Die Betreuung und Pflege von Angehörigen ist eine große Herausforderung. Neben den vielfältigen Gefühlen, die dabei entstehen können, wie zum Beispiel Trauer, Wut, Angst und Mitgefühl, sind es auch meist die ganz einfachen Alltagsprobleme, die pflegende Angehörige in der Situation belasten. Da braucht man jemandem, der einem nicht nur "gute Ratschläge" gibt, sondern der einem zuhört, einen bestätigt und mit dem man gemeinsam praktikable Lösungen finden kann.
Der Interessenkreis für barrierefreies Bauen und Wohnen ist gewachsen. Nicht nur Senioren und Behinderte wünschen sich weniger Hürden, auch Familien mit Kindern oder vorausschauende Bauherren haben die Möglichkeiten erkannt. Unser Zuhause soll vertraut und komfortabel sein, Zuhause möchte man frei und sicher agieren können. Gerade für ältere oder behinderte Menschen ist selbstbestimmter Wohnraum eine Lebensfrage. Bewegungsfreiheit macht zufrieden und unabhängig - und das wünscht man sich mit sieben genauso wie mit siebzig. Barrierefreiheit ist deshalb das bessere Wohnkonzept - fürs ganze Leben.
Fühlen Sie sich als Frau nicht gleichberechtigt behandelt, können Sie sich bei einer Landesbehörde informieren: Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) bietet viele Hinweise, Materialien und allgemeine Informationen. Ansprechpartnerinnen beraten Sie außerdem bei Fragen und nehmen Anregungen entgegen.