Wenn Sie eine Bestandsaufnahme der sozialen Lage in der Freien Hansestadt Bremen benötigen, finden Sie alle relevanten Informationen im regelmäßig veröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht.
Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Sie können beim zuständigen Amtsgericht schriftlich (Familiengericht) eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.
Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.
Die Vornahme der Wohnungskündigung durch den Betreuer bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung