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Erinnerungslauf zur Abgabe einer Steuererklärung Steuern und Abgaben

Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung

  • Basisinformationen

    Anlass des Erinnerungsschreibens:

    Die Steuererklärung wurde bisher - trotz Pflicht zur Abgabe einer Erklärung bis zum 31.07.2020 - nicht abgegeben. Die Steuerpflichtigen wurden deshalb nach automatisierten Rechenzentrumsläufen per Brief an noch abzugebende Steuererklärungen erinnert. 

    In Einzelfällen kann der Zeitversatz zwischen Ermittlung der zu erinnernden Personen und der Versendung der Schreiben dazu führen, dass eine Erinnerung erfolgt  obwohl die Erklärung schon abgegeben wurde. In diesem Fall ist keine Antwort auf das Erinnerungsschreiben nötig. In allen anderen Fällen wird um Einsendung des vollständig ausgefüllten Formulars per Post oder Fax gebeten.

  • Ablauf

    Die Steuererklärung ist innerhalb der genannten Frist elektronisch oder - soweit zugelassen (nur in sogenannten Härtefällen) - in Papierform abzugeben. Ein Antrag auf die sogennanten Härtefallregelung ist schriftlich an das Finanzamt zu senden.

    Weitere Hinweise

    Telefonische Rückfragen in der für die Bearbeitung zuständigen Stelle zum Erinnerungslauf führen zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer. Es wird daher darum gebeten, von Rückfragen abzusehen.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    4 Wochen Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist dem Erinnerungsschreiben zu entnehmen.

  • Rechtsgrundlagen

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Häufige Fragen

  • Warum habe ich das Schreiben erhalten?

    Die im Schreiben genannte(n) Steuererklärung(en) haben Sie bisher nicht abgegeben, obwohl Sie hierzu verpflichtet sind.

  • Bis wann muss ich die geforderte(n) Steuererklärung(en) abgeben?

    Dies ist dem Erinnerungsschreiben zu entnehmen.

  • Kann ich eine längere Frist als die in dem Schreiben genannte bekommen?

    Grundsätzlich nicht. Sollten Sie dies dennoch beantragen wollen, so muss dies zwingend schriftlich beim Finanzamt erfolgen.

  • Kann ich die Steuererklärung(en) auch elektronisch abgeben?

    Ja, zum Beispiel über Elster (www.elster.de)

  • Wo bekomme ich Erklärungsvordrucke?

    Die Vordrucke können beim Finanzamt abgeholt werden. Ein Versand der Vordrucke ist nicht möglich.

Aktualisiert am 23.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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