Bremen-Pass beantragen
Sie möchten ins Theater gehen oder an einem VHS Kurs teilnehmen, aber die Preise sind zu hoch für Sie? Vielleicht können Sie einen Bremen-Pass bekommen.
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Basisinformationen
Wenn Sie in der Stadt Bremen leben und Leistungen bei
- dem Jobcenter Bremen (SGB II),
- dem Amt für Soziale Dienste (SGB XII),
- dem Amt für Soziale Dienste nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- als BewohnerInnen einer stationären Einrichtung lfd. Leistungen nach dem SGB XII
beziehen und nicht auf Kultur und Bildung verzichten wollen, dann können Sie sich den Bremen-Pass bei der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Wenn Sie für Ihre Kinder Kinderzuschlag von der Familienkasse und/oder auch für Ihre Kinder Wohngeld erhalten, können Sie für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen und dann bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Kinder einen Bremen-Pass erhalten.
Mit diesem Pass erhalten Sie Ermäßigungen im Bereich Kultur und Bildung.
Der Bremen-Pass ermöglicht u. a. ermäßigten Eintritt in Bremer Kultureinrichtungen wie z.B.
- Museen,
- Kunsthalle,
- Theater,
- die Teilnahme an kostengünstigen oder kostenfreien Angeboten der Volkshochschule und der Stadtbibliothek sowie
- den Erwerb eines vergünstigten Nahverkehrstickets (StadtTicket) für die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmitteln im Liniennetz des VBN in der Stadtgemeinde Bremen.
Voraussetzungen
- Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohnsitz in der Stadt Bremen
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Ablauf
Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung bei den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder den Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen sollte vorab ein Termin vereinbart werden.
In den zuständigen Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste oder Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung der Bremen-Pass ausgestellt.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Leistungsbescheid
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Zuständige Stellen
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- +49 421 361 79800
- +49 421 361 7501
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Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen
- Website
- S1-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 361 16892
- +49 421 361 8304
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Hans-Böckler-Straße 9, 28217 Bremen
- Website
- S2-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 361 79900
- +49 421 496-79898
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Große Sortillienstraße 2 - 18, 28199 Bremen
- Website
- S4-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 361 19500
- +49 421 361 19899
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Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
- Website
- S5-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 361 17040
- +49 421 361 17253
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Breitenweg 29-33, 28195 Bremen
- Website
- F9-WiHi-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 361 80638
- +49 421 361 69936
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Hansator 11, 28217 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 5660 0
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Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 5660 0
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Hermann-Fortmann-Straße 24, 28759 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 5660 0
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Osterholzer Heerstraße 69, 28307 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 5660 0
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Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 5660 0
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Neuenlander Straße 10, 28199 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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- +49 421 56 60 0
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Schiffbauerweg 22, 28237 Bremen
- Website
- F8-FDS-30@afsd.bremen.de
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Ausstellung des „Bremen-Passes“ erfolgt in der Regel sofort bei Vorsprache.
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 25.08.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.