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Wohnungsanpassungsmaßnahmen beantragen Bauen und Wohnen Gesundheit und Vorsorge

Sind Sie körperbehindert oder haben Sie eine Pflegestufe? Sie benötigen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation Umbaumaßnahmen z.B. Ihrer Dusche, können diese aber nicht aus eigener Kraft finanzieren?

Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.

  • Basisinformationen

    Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung einer Wohungsanpassungsmaßnahme (WAM) 

    WAM ist ein Instrument Wohnraum für behinderte/ pflegebedürftige Menschen zu schaffen, der ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung trägt, wenn ihr Wohnbedarf nicht anderweitig befriedigt werden kann.

    WAM sind alle Maßnahmen baulicher und nichtbaulicher Art, die es dem behinderten/ pflegebedürftigen Menschen erleichtern oder erst ermöglichen, ein weitgehend von fremder Hilfe unabhängiges Leben zu führen oder die seine Pflege z. B. durch Angehörige oder andere Personen erleichtern.

    Voraussetzungen

    • vorliegende Schwerbehinderung (Ausweis, Grad der Behinderung sind nicht relevant) und/ oder
    • Einstufung in eine Pflegestufe durch die Pflegekasse der Krankenkasse
  • Ablauf

    Die Bürgerinnen und Bürger vereinbaren in der Zentralen Fachstelle Wohnen einen Termin zur Beratung.

    Die Antragstellung für die Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme kann formlos, z.B. über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen, den Sozialdienst Erwachsene, Betreuer, Verwandte, usw. erfolgen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Fachstelle Wohnen sammeln alle erforderlichen Unterlagen zur Einkommens- und Vermögensprüfung und leiten sie an das zuständige Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste, Abt. Wirtschaftliche Hilfe, zur Bescheiderteilung weiter.

    Der Architekt der Zentralen Fachstelle Wohnen nimmt dann mit den Antragstellern Kontakt auf und vereinbart einen Besichtigungstermin vor Ort, um zu klären, wie und in welcher Form ein Umbau erfolgen muss.

    Nach Rücksprache mit Handwerkern wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

    Nach der erfolgten Kostenzusicherung durch die Wirtschaftliche Hilfe kann die Umbaumaßnahme wie im Kostenvoranschlag beschrieben umgesetzt werden.

    Weitere Hinweise

    Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen (z.B. Arbeitsaufnahme, eine Erbschaft) können sich auf den Leistungsanspruch auswirken und sind daher umgehend dem Amt für Soziale Dienste mitzuteilen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme

      formloser Antrag mit Zweck des behindertengerechten Umbaus des Wohnumfeldes

    • Einverständniserklärung des Vermieters zur Durchführung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme

      Der Wohnungseigentümer muss einer Umbaumaßnahme zustimmen.   

    • Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in eine Pflegestufe ( falls vorhanden )

      Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse.

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes Bremen ( falls vorhanden )

      Nachweis über amtlich festgestellte Schwerbehinderung

    • Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

      Sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheide, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherungen, Auto.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Brauche ich eine Pflegestufe um die Förderung einer Wohnungsanpassungsmaßnahme beantragen zu können?

    Entweder brauchen Sie eine Pflegestufe oder einen Schwerbehindertenausweis, der Grad der Behinderung ist dabei unerheblich.

  • Ist ein finanzieller Eigenanteil zu leisten?

    Das ist von der jeweiligen finanziellen Einkommens- und Vermögensituation des Antragstellers abhängig und wird durch die Wirtschaftlichen Hilfen des Amtes für Soziale Dienste nach den Einkommens- und Vermögenrichtlinien des SGB XII  geprüft.

  • Welche Unterlagen brauche ich, damit die Wirtschaftlichen Hilfen einen möglicherweise zu zahlenden Eigenanteil berechnen können?

    Alle Einkommens- und Ausgabennachweise sowie Nachweise über Vermögen

  • Wie lange dauert die Bearbeitung, wenn der Antrag gestellt ist?

    Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.

    • wann der Architekt einen Hausbesuch vereinbaren kann,
    • wann die erforderlichen Handwerker Zeit haben

    ca. 10 Wochen kann das dauern 

Aktualisiert am 15.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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