In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.  

Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.

Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Bewohnerparkgebiet
  • Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r des angegebenen Fahrzeugs
  • nicht Inhaber:in / Mieter:in einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe
  • pro Bewohner:in nur eine Sonderparkberechtigung

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Kopie der Meldebescheinigung
    • nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • vollständig aufgeklappt
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • Kopie der Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center