Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist auf Antrag neu erteilt werden. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag auf Neuerteilung 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Fahren von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind.
Zusätzlich müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen der jeweiligen Führerscheinklassen erfüllen. Eine Übersicht finden Sie unter der Dienstleistung Führerschein beantragen/Ersterteilung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?".
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Damit am Tag der persönlichen Antragstellung das Führungszeugnis bereits vorhanden ist, empfehlen wir das Onlineverfahren beim Bundesamt für Justiz zu nutzen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und auch den "Online-Antrag Führungszeugnis". Eine abschließende Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Wenn das Führungszeugnis erst nachträglich beantragt wird, verzögert sich die Bearbeitung.
Aktualisiert am 12.11.2024