Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über
Aktualisiert am 12.11.2024