Qualifizierten Lageplan beantragen
Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
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Basisinformationen
Von der Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann ein qualifizierter Lageplan gefordert werden. Dieser ist die Grundlage für eine Beurteilung bei besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnissen.
Ein einfacher Lageplan kann vollständig durch den Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden.
Der qualifizierte Lageplan enthält Angaben über
- Maßstab
- vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken
- Grundbuchbezeichnung
- Festsetzungen eines Bebauungsplanes über Art und Maß der baulichen Nutzung
- Fläche und die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstückes
- Aufnahme des geschützten Baumbestandes
- Herstellung des Höhenbezuges
- Ergänzen bzw. Vervollständigen des Gebäudebestandes
- u.a.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte bzw. Bevollmächtigte (z.B. Architekt:in) des Grundstückes
- Das betreffende Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
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Ablauf
- Die Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt) kann einen Qualifizierten Lageplan verlangen, wenn dies die besonderen Grundstücks-, Gebäude- und Grenzverhältnisse erfordern.
- Die Beantragung soll schriftlich (auch per Fax, E-Mail bzw. Internet) erfolgen.
Weitere Hinweise
- Angabe des betroffenen Grundstücks: Straße und Hausnummer oder
- Benennung der Katasterbezeichnung: Flur und Flurstück
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
je nach Antragstellung
Wie lange dauert die Bearbeitung?
je nach Aufwand bzw. nach Terminabsprache
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Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
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Warum benötige ich einen qualifizierten Lageplan?
Für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages (§68 Absatz 2 Satz 1 der Bremischen Landesbauordnung) oder für die Genehmigungsfreistellung (§62 Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesbauordnung).
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Wer stellt einen qualifizierten Lageplan aus?
Durch eine zur Urkundsmessung befugte Person oder Stelle. z.B.: Landesamt GeoInformation Bremen oder ein:e öffentlich bestellte:r Vermessungsingenieur:in.
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Warum reicht ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte nicht aus ?
Weil in diesem Fall eine Beurteilung des Bauvorhabens nicht ausreichend möglich ist und deshalb ein qualifizierter Lageplan vom Bauordnungsamt gefordert wird.
Aktualisiert am 07.10.2025