Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach.
Diese Nachweise beinhalten Flurstücks- /Grundstücksbeschreibung, Eigentümerangaben, Fläche, Nutzung, Lage-, Gewannbezeichnung und die Grundbuchbezeichnung.
Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz, z. B.
Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks in der Regel mündlich.
Bei Online-Antrag wird ggf. das berechtigte Interesse telefonisch nachgefragt.
1 Woche - bei persönlichem Erscheinen: Sofortmitnahme
25 Euro je Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis, Grundstücksnachweis oder Bestandsnachweis
5 Euro je analoger Mehrausfertigung
Die Auskunft erfolgt schriftlich und ist gebührenpflichtig.
Der Grundbuchauszug wird häufig mit den Informationen des Liegenschaftskatasters verwechselt. Im Liegenschaftskataster wird das Flurstück mit Lage und Größe beschrieben. Im Grundbuch sind die Eigentümer sowie Lasten und Rechte am Grund und Boden verzeichnet. Das Liegenschaftskataster verweist auf das Grundbuchblatt, dem Bestandsverzeichnis zum Auffinden des Grundbuchblattes beim Amtsgericht - Grundbuchamt.
Die Benennung der Grundstückseigentümer setzt grundsätzlich das berechtigte Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz voraus, welches nachgewiesen werden muss. Über den glaubhaften Nachweis des berechtigten Interesses entscheidet die Katasterbehörde. Wurde das berechtigte Interesse nicht glaubhaft nachgewiesen, werden die Informationen zu den Grundstückseigentümern verwehrt.
Zu Fragen nach Eigentümerdaten kann GeoInformation Bremen lediglich den jeweils zum Anfragezeitpunkt im Liegenschaftskataster geführten Eigentümer benennen. Dies ist keine Gewähr für die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Über weitere Angaben, zum Beispiel Eigentümeranschriften, verfügt das Liegenschaftskataster nicht. Verlässliche Informationen lassen sich ausschließlich aus den Grundbüchern ableiten, die in der Stadtgemeinde Bremen vom Amtsgericht Bremen (Grundbuchamt Bremen und Grundbuchamt Bremen-Blumenthal) geführt werden. Daher werden bei diesen Anfragen in der Regel der Grundbuchbezirk und das Buchungsblatt von GeoInformation Bremen mit benannt.
Aktualisiert am 08.12.2020