Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler:innen, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben.
Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der/die Freiberufler:in sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.
Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre: zuständige Ansprechpartner:in finden Sie am Ende dieser Seite.
Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.
Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und Verlängerung
Ein Antrag kann
Online-Dienst:
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
30,00 EUR 1 Monat
58,50 EUR ½ Jahr
88,50 EUR 1 Jahr
11,50 EUR Kennzeichenänderung
11,50 EUR Verlust der AG bzw. deren Karte
Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
Ausnahmegenehmigungen sowie Anträge zum Bewohnerparken
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen
sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.
Aktualisiert am 04.11.2025