Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.
Zum Vorbehaltsnetz gehören:
Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:
Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt (ehem. Stadtamt) zu richten.
Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination (Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Referat 51) zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Anträge".
Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.
Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.
Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Anträge".
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 10.11.2024