Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.

Zum Vorbehaltsnetz gehören:

  • namentlich aufgeführte Straßenliste gemäß Auszug aus dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen (s. Link in der rechten Spalte "Weitere Informationen)
  • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr regelmäßig verkehrt.

Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:

  • alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (sog. untergeordnetes Straßennetz)
  • Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht betroffen ist (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg auf einer Hauptstraße betroffen.)

Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt (ehem. Stadtamt) zu richten.

Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination (Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Referat 51) zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Anträge".

Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.

Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.

Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Anträge".

Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Verkehrszeichenpläne, der Örtlichkeit entsprechend im Maßstab 1:500 oder - sofern für Örtlichkeit ausreichend - Regelpläne
  • ggf. Umleitungsplan