Diese Ausnahmegenehmigung wird nur für Firmen ausgestellt, die Notdienstarbeiten ausführen, wie z. B. die Rettung von eingeschlossenen Personen in Fahrstühlen. Die Ausnahmegenehmigung darf nur in diesen Fällen Verwendung finden.
Diese Ausnahmegenehmigung wird nur für folgende Fahrzeugarten ausgestellt
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 05.11.2024