Mit dieser Ausnahmegenehmigung erhalten Reinigungsfirmen die Möglichkeit, zur Reinigung von
in deren unmittelbarer Nähe für die Dauer der Arbeiten ihr Kfz abzustellen. Die Firmenfahrzeuge müssen durch Aufkleber des Firmennamens etc. als „Einsatzfahrzeug“ gekennzeichnet sein.
Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung
Aktualisiert am 05.11.2024