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Parkerleichterung für Handwerker / Ausnahmegenehmigung für Handwerker Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie sind Handwerker bzw. betreiben ein bzw. handwerksähnliches Gewerbe und möchten für Ihr Fahrzeug gern eine Parkerleichterung beantragen?

  • Basisinformationen

    Ist Ihr Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe nachstehend aufgeführt, haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Tätigkeit zu beantragen.

    • Dachdecker
    • Einbau von genormten Baufertigteilen
    • Elektriker
    • Feuerungs- und Schornsteinbauer
    • Gärtner
    • Gas- und Wasserinstallateure
    • Gebäudereiniger
    • Gerüstbauer
    • Glaser
    • Kachelofen- und Luftheizungsbauer
    • Kälteanlagenbauer
    • Klempner
    • Landschaftsbauer
    • Maler und Lackierer
    • Maurer
    • Raumausstatter
    • Rohr- und Kanalreiniger
    • Rolladen- und Jalousiebauer
    • Schilder- und Lichtreklamehersteller
    • Schornsteinfeger
    • Tischler
    • Parkettleger
    • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
    • Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
    • Zimmerer

    Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz im

    • eingeschränkten Haltverbot
    • verkehrsberuhigten Bereich
    • an Parkuhren / Parkscheinautomaten

    Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

    Art der berechtigten Fahrzeuge

    • LKW und Werkstattwagen
    • PKW / Kombifahrzeug mit ausgebauter Rücksitzbank und fest eingebautem Regal im hinteren Bereich der Ladefläche Vorführung erforderlich
    • Pkw-Kombi mit fester Werbung und Zurrverrichtung oder fester Werbung und fest eingebautem Regal oder fester Werbung und Dachgepäckträger

    Voraussetzungen

    Das Gewerbe entspricht den oben genannten.

  • Ablauf

    Auch bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sind alle Unterlagen erforderlich!

    Bei Fahrzeugwechsel: Bitte reichen Sie den neuen Kfz-Schein in Kopie ein.

    Bei Fahrzeugaufgabe: Bitte senden Sie die Ausnahmegenehmigung an das ASV zurück.

    Weitere Hinweise

    Bei Verlust einer Ausnahmegenehmigung, Sonderparkberechtigung und / oder Karte ist eine Verlustanzeige auszufüllen und an die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de oder als Fax unter 496-18087, 496-6945 zu senden. Per Post oder Einwurf im Briefkasten geht dieses natürlich auch.
    Die Gebühr beträgt für die Ersatzausstellung 11,50 Euro.

  • Benötigte Unterlagen

    • Kopie der Handwerkerkarte oder des Gewerbescheins
    • Kopie des Kfz-Scheines
    • Falls es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, ist eine Kopie des Leasingvertrags einzureichen
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Gültigkeitsdauer / Art - Gebühr in € / Kosten in Klammern = zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone)

    1 - 2 Tage - 11,50 € (17,00€)
    3 – 14 Tage - 17,00 € (23,00€)
    1 Monat - 30,00 € (35,50€)
    6 Monate - 58,50 € (164,50€)
    1 Jahr - 88,50 € (294,50€)
    2 Jahre - 149,50 € (587,50€)
    3 Jahre - 207,00 € (882,00€)
    Kennzeichenänderung - 11,50 (-)
    Verlust der AG bzw. deren Karte - 11,50 (-)

    Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 %, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Wochen vorher beantragen

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

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Aktualisiert am 14.04.2025

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