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Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung beantragen

  • Mobilität und Fahrzeuge
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Sie wollen mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Außenstart und die Außenlandung.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie ein Luftfahrzeug nutzen oder besitzen, ist dieses für bestimmte Flugplätze zugelassen, auf denen Sie starten oder landen können.

    Wenn Sie auf Flugplätzen starten oder landen wollen, für die Ihr Luftfahrzeug nicht zugelassen ist, benötigen Sie folgende Genehmigungen:

    • Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde
    • Erlaubnis des Flugplatzbetreibers

    Dies betrifft Starts und Landungen von Luftfahrzeugen in folgenden Fällen:

    • außerhalb der festgelegten Start- und Landebahnen eines Flugplatzes
    • außerhalb der Betriebszeiten eines Flugplatzes
    • innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten eines Flugplatzes

    Wenn Sie außerhalb eines Flugplatzes starten oder landen möchten, benötigen Sie außerdem die Zustimmung folgender Parteien:

    • der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
    • einer berechtigten Person für das Gelände oder
    • der Gemeindeverwaltung.

    Die Erlaubnis wird allgemein oder für einen Einzelfall erteilt. Sie ist gegebenenfalls an Auflagen gebunden und wird zeitlich befristet oder unbefristet erteilt.

    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Erlaubnis für eine Außenlandung:

    • wenn Sie den Ort der Landung infolge der Eigenschaften Ihres Luftfahrzeuges nicht vorhersehen können, zum Beispiel bei
      • Segelflugzeugen
      • Hängegleitern
      • Gleitseglern
      • bemannten Ballonen
    • wenn Sie unerwartet landen müssen, aus Gründen der Sicherheit oder um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist

    Voraussetzungen

    • Gegebenenfalls haben folgende Parteien zugestimmt:
      • der Flugplatzbetreiber oder
      • die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer, die berechtigte Person oder die Gemeindeverwaltung.
    • Bei Start oder Landung an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen wie zum Beispiel:
      • Der Flug findet am Tag statt.
        • Ausnahme: Das Luftfahrtunternehmen verfügt über eine extra Genehmigung oder ein Verfahren mit ausreichender Ausleuchtung der Start- und Landebahnen und ihrer Umgebung.
      • Die Landestelle befindet sich am Boden.
  • Ablauf

    Die Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung können Sie schriftlich per Post oder E-Mail beantragen. Senden Sie dafür den Antrag und die geforderten Unterlagen an die zuständige Stelle.

    Weitere Hinweise

    Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden wie zum Beispiel Flurschaden, müssen Sie unter Umständen Schadensersatz zahlen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
      • Betreiber:innen von Heißluftballonen füllen bitte das Antragsformular sinngemäß aus.
    • Kopie der Vorder- und Rückseite des Tauglichkeitszeugnisses und der Lizenz sowie der Musterberechtigung, falls diese nicht auf der Lizenz abgebildet ist, für alle Piloten
    • Kopie des Versicherungsnachweises entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 785/2004.
    • Lufttüchtigkeitszeugnis und Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit
    • Eintragungsschein
    • Detaillierter Lageplan (mittels Google Maps oder Earth) über den Lande-/Startplatz inklusive verzeichneter Abmessungen bezüglich der:
      • Hindernisfreiheit,
      • Größe des Lande-/Startplatzes,
      • geplante An- und Abflugroute,
      • Notlandeflächen (falls vorhanden),
      • Rettungswege (falls vorhanden).
    • Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten
    • Fotos des Landeplatzes (sofern durch eine Begehung vorhanden)
    • Kopie des Luftverkehrsbetreiberzeugnis und /oder der Genehmigung für spezialisierten Flugbetrieb mit oder ohne hohem Risiko (sofern zutreffend)
    • Im Falle von Naturschutzgebiet:
      • Zustimmung beziehungsweise Stellungnahme der Naturschutzbehörde
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    30,00 EUR bis 500,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Wir empfehlen, den Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zu stellen.

    Bei der Ersterteilung für Betreiber:innen, die nicht im gewerblichen Ballonflug tätig sind, ist zunächst nur 1 Jahr möglich. Später kann die Gültigkeit auf bis zu 5 Jahre verlängert werden.

    Allgemeinerlaubnisse für Hubschrauber: Gültig für ein Jahr

    Für Außenlandeerlaubnisse, die zusammen mit Allgemeinerlaubnissen zur Unterschreitung der Mindesthöhe für Leitungsinspektionen (zum Beispiel Stromleitungen, Gaspipelines) erteilt werden, wird die Gültigkeit dabei bei beiden Allgemeinerlaubnissen angeglichen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig und von Fall zu Fall unterschiedlich.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 18.03.2026

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