Sie wollen mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis für den Außenstart und die Außenlandung.
Wenn Sie ein Luftfahrzeug nutzen oder besitzen, ist dieses für bestimmte Flugplätze zugelassen, auf denen Sie starten oder landen können.
Wenn Sie auf Flugplätzen starten oder landen wollen, für die Ihr Luftfahrzeug nicht zugelassen ist, benötigen Sie folgende Genehmigungen:
Dies betrifft Starts und Landungen von Luftfahrzeugen in folgenden Fällen:
Wenn Sie außerhalb eines Flugplatzes starten oder landen möchten, benötigen Sie außerdem die Zustimmung folgender Parteien:
Die Erlaubnis wird allgemein oder für einen Einzelfall erteilt. Sie ist gegebenenfalls an Auflagen gebunden und wird zeitlich befristet oder unbefristet erteilt.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Erlaubnis für eine Außenlandung:
Die Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung können Sie schriftlich per Post oder E-Mail beantragen. Senden Sie dafür den Antrag und die geforderten Unterlagen an die zuständige Stelle.
Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden wie zum Beispiel Flurschaden, müssen Sie unter Umständen Schadensersatz zahlen.
30,00 EUR bis 500,00 EUR
Wir empfehlen, den Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zu stellen.
Bei der Ersterteilung für Betreiber:innen, die nicht im gewerblichen Ballonflug tätig sind, ist zunächst nur 1 Jahr möglich. Später kann die Gültigkeit auf bis zu 5 Jahre verlängert werden.
Allgemeinerlaubnisse für Hubschrauber: Gültig für ein Jahr
Für Außenlandeerlaubnisse, die zusammen mit Allgemeinerlaubnissen zur Unterschreitung der Mindesthöhe für Leitungsinspektionen (zum Beispiel Stromleitungen, Gaspipelines) erteilt werden, wird die Gültigkeit dabei bei beiden Allgemeinerlaubnissen angeglichen.
Die Bearbeitungsdauer ist von vielen Faktoren abhängig und von Fall zu Fall unterschiedlich.
Aktualisiert am 18.03.2026