Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Sie möchten sich selbstständig machen und haben allgemeine steuerliche Fragen? Erfahren Sie hier mehr.
Immer mehr Menschen wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie wollen mit Optimismus und Engagement Verantwortung übernehmen.
Viele von Ihnen sind mit den kaufmännischen und steuerlichen Anforderungen einer unternehmerischen Selbständigkeit nicht so vertraut, deshalb bieten wir Rat und Hilfe an. Zu Ihrer Unterstützung gibt es in jedem bremischen Finanzamt Ansprechpersonen für Existenzgründungen.
Ansprechpersonen stehen Ihnen an unseren Standorten Bremen (Mitte), Bremen Nord und Bremerhaven zur Verfügung.
Diese Fachleute der Finanzämter informieren in allgemeinen steuerlichen Fragen. Dabei darf eine umfassende steuerliche Beratung, insbesondere zu Gestaltungsmöglichkeiten, nicht vom Finanzamt angeboten werden. Diese ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Ziel ist es, etwaige „Stolpersteine“ oder „Berührungsängste“ im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase zu begleiten.
Weitere Informationen zur An- und Abmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erhalten Sie in den Dienstleistungsbeschreibungen „Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden“ und „Unternehmen steuerlich abmelden“. Diese finden Sie unter "Weitere Informationen".
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gebührenfrei
Wer einen gewerblichen Betrieb (auch Land- und Forstwirtschaft) oder eine Betriebstätte eröffnet, ist zur Anzeige gegenüber der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet.
Daneben muss auch eine steuerliche Anmeldung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit durchgeführt werden.
Bei Freiberuflern ist nur eine steuerliche Anmeldung durchzuführen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die Aufgabe eines Betriebes, einer Betriebstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit (innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit).
1 Monat
Aktualisiert am 19.02.2026