zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:
  • Dienstleistungen
  • Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel amtlich anerkennen lassen

Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel amtlich anerkennen lassen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun.

  • Basisinformationen

    Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn

    • eine ständige Versuchsleiterin oder ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, die oder der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
    • eine geeignete Stellvertreterin oder Stellvertreter für die Versuchsleiterin beziehungsweise den Versuchsleiter benannt ist,
    • eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeitender beschäftigt ist,
    • für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
      • Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
      • Labor- und Freilandausrüstungen,
      • Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
    • soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern zur Verfügung stehen,
    • die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
    • eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
    • alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.
  • Ablauf

    Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.

    • Aus den beigefügten Unterlagen muss hervorgehen, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.
    • Im Anschluss wird die Versuchseinrichtung geprüft und die Ergebnisse protokolliert.
    • Gegebenenfalls werden Ihnen Auflagen erteilt oder Unterlagen nachträglich von Ihnen gefordert.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Anerkennung für fünf Jahre erteilt. Der Versuchseinrichtung wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Keine Angabe.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung beziehungsweise eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 16.01.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm