Als Instrument der Qualitätssicherung müssen Lehramtsstudiengänge akkreditiert werden.
Die Ländervertretung/Kultusseite muss sowohl der Systemakkreditierung als auch den Programm-Evaluationen zustimmen können. Sie achtet insbesondere auf die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrerausbildung (Standards in den Bildungswissenschaften sowie ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen der Fächer und ihrer Didaktik) sowie auf eventuelle landesspezifische inhaltliche und strukturelle Vorgaben.
Der Austausch der Ländervertretung/Kultusseite mit der Universität und anlassbezogen mit dem Wissenschaftsressort erfolgt vor allem inhaltsbezogen. So können bei der System-Akkreditierung und bei den Programm-Evaluationen jeweils Verbesserungen gemeinsam vereinbart werden.
Im Rahmen der Akkreditierungsverfahren ist insbesondere die Einhaltung der ländergemeinsamen fachlichen Anforderungen für die Lehrerbildung (Standards in den Bildungswissenschaften sowie ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen der Fächer und ihrer Didaktik) und eventueller landesspezifischer inhaltlicher und struktureller Vorgaben festzustellen.
Für die Arbeit der Ländervertretung/Kultusseite werden gegenüber der Universität Bremen keine Kostenberechnungen erhoben.
Grundsätzlich müssen die Studiengänge akkreditiert sein, bevor Sie eingerichtet werden dürfen. Liegt die Akkreditierungsentscheidung noch nicht vor, kann die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (S-UKW) die Einrichtung des Studienangebots befristet genehmigen.
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Aktualisiert am 08.12.2025