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Anträge auf Gewährung von Nachteilsausgleich stellen

  • Schule, Ausbildung und Studium

Sie möchten einen Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleichen an einer Schule in der Freien Hansestadt Bremen stellen? Erfahren Sie hier mehr.

  • Basisinformationen

    Die durchgängige Anwendung des Nachteilsausgleichs bei prüfungsrelevanten Leistungen und bei Abschlussprüfungen setzt eine Stellungnahme und Empfehlung des Mobilen Dienstes oder des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums voraus, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein darf. Ärztliche oder therapeutische Stellungnahmen können ergänzend hinzugezogen werden.
    Über gewährte Nachteilsausgleiche darf in Zeugnissen und Lernentwicklungsberichten  kein Hinweis erscheinen.

    Voraussetzungen

    Für Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Beeinträchtigung, mit einer Beeinträchtigung beim Sprechen, Hören oder Sehen, mit einer Autismus-Spektrum-Störung

    • Rechtzeitige Antragstellung
    • aktuelles Gutachten des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes mit entsprechender Befürwortung von Nachteilsausgleich
  • Ablauf

    • Der formlose Antrag auf Einzelfallentscheidung ist über die zuständige Schule mit den erforderlichen Unterlagen zur Diagnostik und bisherigen Berücksichtigung der besonderen Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bei der Schule zu stellen.
    • Über den Nachteilsausgleich entscheidet die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung der Zeugniskonferenz, die auf der Grundlage der im Unterricht gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie vorliegender Diagnosen, Stellungnahmen und Gutachten erfolgt. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Formloser Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin
    • Aktuelle Diagnostik des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bei Zentralen Abschlussprüfungen und weiteren Prüfungsleistungen wird die jeweilige Antragsfrist in den Rundschreiben der zuständigen Stelle mitgeteilt.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Einzelfallabhängige Bearbeitungsdauer

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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