Wenn Sie als Erwachsene(r) die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben wollen und und eine mindestens 24-monatige Berufstätigkeit beziehungsweise Ersatzzeiten vorweisen können, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben. Erfahren Sie hier mehr.

Das Abitur am Abendgymnasium gehört zum Bildungsangebot der Erwachsenenschule. Das Abendgymnasium ist ein gymnasialer Bildungsgang, der sich an den Bedürfnissen von berufstätigen Erwachsenen orientiert. Der Bildungsgang des Abendgymnasiums gliedert sich abhängig von der schulischen Vorbildung in eine Anfangsphase, eine 1-jährige Einführungsphase und eine 2-jährige Qualifikationsphase.

Der Unterricht erfolgt gemäß dem Konzept des „blended-e-learnings“, das heißt er umfasst Präsenz- und Distanzphasen. Der Präsenzunterricht findet in der Regel an 3 Abenden in der Woche in unserer Schule statt. Schüler:innen, die noch die 2. Fremdsprache ableisten müssen, müssen an 4 Abenden kommen. Die Distanzaufgaben, die Ihnen über eine Lernplattform zur Verfügung gestellt werden, bearbeiten Sie zuhause gemäß Ihren eigenen zeitlichen Möglichkeiten. 

Je nach schulischer Voraussetzung dauert der Bildungsgang bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) 3,5 oder 2 Jahre.

Der Besuch des Abendgymnasiums ist kostenlos, für die letzten 3 Halbjahre des Bildungsgangs kann elternunabhängiges BaFöG beantragt werden. 

Sind Sie älter als 18 Jahre? 

Waren Sie mindestens 24 Monate berufstätig (auch geringfügig) oder können Sie Ersatzzeiten vorweisen? Haben Sie einen Mittleren Schulabschluss (MSA) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR)? 

Wenn Sie dann noch erfolgreich an der Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilnehmen, können Sie unser Abendgymnasium besuchen. 

Voraussetzungen

  • Sie haben im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht.
  • Sie haben den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss mit Abschlussprüfung) erworben.
  • Sie haben eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit (auch geringfügig) oder Ersatzzeiten. Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines "Familienhaushalts" (mindestens ein Kind oder eine pflegebedürftige Person gehört zum Haushalt) ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
  • Sie haben in der Aufnahmeprüfung Ihre Eignung nachgewiesen. Die Aufnahmeprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. 
  • Bewerber:innen für die Qualifikationsphase müssen anstelle des Zeugnisses über den Mittleren Schulabschluss eine Versetzung in die Qualifikationsphase oder ein Fachhochschulzeugnis einreichen. Eine Aufnahmeprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Anmeldeformular
  • Bewerber:innen für die Anfangs-Phase:
    • Zeugnis Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder Zeugnis Erweiterte Berufsbildungsreife (ErwBBR)
  • Bewerber:innen für die Qualifikationsphase:
    • Fachhochschulzeugnis  oder Versetzungszeugnis in die Qualifikationsphase 
  • Lebenslauf
  • Nachweise für die Berufstätigkeit oder Ersatzzeiten
    • Eventuell Sonderantrag