Der Besuch einer Schule in freier Trägerschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Schulbesuchspflicht kann nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Schulen in freier Trägerschaft erfüllt werden. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schüler:innen nach den für die öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften auf, können aber zusätzliche Aufnahmebedingungen festlegen.
Die Aufnahme an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie an öffentlichen Schulen:
Schulen in freier Trägerschaft können darüber hinaus eigene Aufnahmevoraussetzungen festlegen, zum Beispiel
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Aktualisiert am 06.10.2024