Auf Antrag können Sie von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für eine Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Hierzu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Aushändigung eines Bildungsgutscheins entstehen Ihnen keine Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme. Den Gutschein können Sie bei einem für die entsprechende Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger einlösen.
Der Bildungsgutschein dient der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Er wird auf Antrag von der zuständigen Agentur für Arbeit ausgestellt, sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Mit der Bewilligung eines Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten, die für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Der Gutschein kann bei einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger eingelöst werden.
Die Weiterbildung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Notwendigkeit kann auch aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses gegeben sein.
Die Agentur für Arbeit hat festgelegt, dass eine Weiterbildung die "einzig zielführende Maßnahme" darstellt.
Die Agentur für Arbeit hält die Wahrscheinlichkeit für groß, dass die antragstellende Person mit Erreichen des (festgelegten) Bildungszieles in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden oder Arbeitslosigkeit vermieden werden kann.
Die antragstellende Person kann nachweisen, dass sie in erheblichem Umfang Eigeninitiative geleistet hat, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein. Es muss sichergestellt sein, dass die antragstellende Person mit dem Kurs das festgelegte Bildungsziel erreichen kann.
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist außerdem, dass vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden hat. Es sollte keine Weiterbildung begonnen werden, ohne vorher mit dem/der ArbeitsvermittlerIn darüber gesprochen zu haben.
Ein Bildungsgutschein wird nicht ausgestellt, wenn nach Ansicht der Arbeitsvermittlerin bzw. des Arbeitsvermittlers die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere erfolgreichere Instrumente gibt.
Aktualisiert am 11.01.2024