Hilfen zur Gesundheit
Wenn Sie unzureichend oder gar nicht krankenversichert und Ihnen die Kosten für eine eigenständige Gesundheitssorge nicht zumutbar sind, können Sie die "Hilfen zur Gesundheit" in Anspruch nehmen.
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Basisinformationen
Die Hilfen zur Gesundheit umfassen verschiedene Einzelleistungen, darunter beispielsweise
- vorbeugende Gesundheitshilfe,
- Hilfe bei Krankheit,
- Hilfe zur Familienplanung,
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie
- Hilfe bei Sterilisation.
Die genannten Hilfen werden im Umfang der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht.
Voraussetzungen
- Es ist keine gesetzliche oder ausreichende private Krankenversicherung vorhanden.
- Die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen ist aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.
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Ablauf
Weitere Hinweise
Die erforderlichen Unterlagen werden im Einzelfall individuell besprochen und vorgelegt. Es können beispielsweise
- ein Versicherungsverlauf des Rententrägers sowie der Krankenkasse,
- ein Nachweis des Umfanges einer privaten Krankenversicherung,
- gültige Personaldokumente,
- eine Meldebestätigung,
- Einkommensnachweise,
- ein Mietvertrag,
- Mietänderungsschreiben,
- Vermögensnachweise (zum Beispiel Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung u. ä.),
- Informationen über Sparkonten,
- Grundstücke,
- Immobilien,
- Wertgegenstände,
- Kraftfahrzeuge und
- Kontoauszüge
gefordert werden.
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Zuständige Stellen
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 25.08.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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