Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 EUR sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Fundsachen, deren Wert 10,00 EUR nicht übersteigt, müssen nicht angezeigt werden. Der oder die Finder:in hat jedoch das Recht diese Funde bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Keine Fundsachen sind:
Fundsachen sind:
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn.
Bei einem Verlust können Sie vom Referat Fundangelegenheiten eine Verlustbescheinigung oder Versicherungsbestätigung per E-Mail oder per Post anfordern. Die Gebühr dafür beträgt 6,00 Euro. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.
Das Referat Fundangelegenheiten ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der BSAG und Deutschen Bahn:
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige im Referat Fundangelegenheiten abgeben.
Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen im Referat Fundangelegenheiten gelangen.
Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, zum Beispiel Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.
Verlust einer Sache:
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie dies online, schriftlich oder persönlich vor Ort beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen:
Online
Schriftlich
Persönlich
Fund einer Sache:
Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt – Referat Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben:
Fundrecht ist Privatrecht: Bei Uneinigkeiten zwischen Eigentümer:innen und Finder:innen entscheidet das Zivilgericht und nicht das Ordnungsamt.
Fundsachen online
Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt oder bereits in unserem Bestand ist.
gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe laut Kostenverordnung.
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige.
Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 3 Tagen).
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Terminvergabe 1 – 5 Tage.
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Aktualisiert am 07.10.2025