Geraten Sie in die Situation, dass sowohl Sie als auch der andere Elternteil für die Betreuung Ihres noch nicht 14 Jahre alten Kindes ausfallen, unterstützt Sie das Amt für Soziale Dienste.
Unter folgenden Voraussetzungen kann auf die Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituation zurückgegriffen werden:
Aktualisiert am 13.02.2024