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Europawahl durchführen Wahlen, Engagement und Beteiligung

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

  • Ablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler:in betritt den Wahlraum,
    • Beisitzer:in gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler:in kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler:in tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler:in wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
  • Benötigte Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Entfällt

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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