Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab.
Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.
Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für Flugschüler, die ihre Pilotenausbildung an einer von der Luftfahrtbehörde Bremen zugelassenen Flugschule absolvieren.
Ihre Flugschule begleitet Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses. Sie übernimmt auch die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Pilotenausbildung. Dazu zählt auch die Feststellung der Prüfungsreife und die Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Die theoretische Prüfung findet bei der zuständigen Luftfahrtbehörde statt und bedarf der Anmeldung durch den Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule.
Die praktische Prüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Luftfahrtbehörde oder einen beauftragten Prüfer abgenommen und muss zuvor ebenfalls von dem Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule beantragt werden. Die praktische Prüfung findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug statt.
Die Pilotenausbildung muss in einer Flugschule für Piloten stattfinden.
Aktualisiert am 25.08.2023