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Standplatzgenehmigung für die Osterwiese beantragen

Für die Teilnahme an der Bremer Osterwiese sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.

  • Basisinformationen

    Der Veranstaltungsort der Osterwiese ist die Bürgerweide (Teilbereich).

    Öffnungszeiten:

    • täglich von 14 bis 23 Uhr
      (bis zu einer halben Stunde darf das Marktgeschehen "auslaufen")

    Die Osterwiese ist ein "Volksfest". Jede/r Bewerber:in darf grundsätzlich an dem Fest teilnehmen. Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen jedoch befugt, einzelne Bewerber:innen auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.
    Wegen des begrenzten Platzes werden von den jährlich durchschnittlich etwa 600 Bewerbungen lediglich nur ungefähr ein Drittel für eine Zulassung berücksichtigt. Die Auswahl soll sicherstellen, dass der Charakter des Volksfestes gewahrt und den Erwartungen des Publikums entsprochen wird. Weiterhin soll auch die Qualität und die Vielfalt des Angebots gewährleistet werden. Dafür werden qualitativ möglichst hochwertige Geschäfte aus den üblicherweise auf Volksfesten vertretenen Branchen ausgewählt.

    Diese Branchen sind auf der Osterwiese vertreten:

    • Achterbahnen
    • Auslieferungslager, Schildermaler u. ä., Schaustellerzulieferbetriebe
    • Automaten- und Greiferspielgeschäfte
    • Autoscooter, Go-Kartbahnen
    • Belustigungs- und Schaugeschäfte
    • Geschäfte zum Verkauf von Waren zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr (z.B. Imbisse aller Art, Eis, Fisch, Schmalzkuchen)
    • Karusselle, Geisterbahnen
    • Kinderkarusselle, Bodenkarusselle, Kinderscooter, Schiffschaukeln, Loopingschaukeln, Schnauferl, Kinderschiffschaukeln
    • Riesenräder bis 250 qm Gesamtfläche
    • Riesenräder über 250 qm Gesamtfläche
    • Schienenbahnen
    • Schießgeschäfte
    • Spielgeschäfte (Automatenspiele, allgemeine Spielgeschäfte)
    • sonstige Schankbetriebe mit überwiegend Sitzgelegenheiten oder Stehschankbetriebe
    • Spielwaren, Töpfer- und Haushaltswarenverkauf
    • Verkaufsgeschäfte (inkl. Schaustellerbedarfe)
    • Verlosungen
    • Zeltgaststätten über 650 qm

    Voraussetzungen

    Keine Angabe.

  • Ablauf

    • Bewerbungen können per Post oder online eingereicht werden. 
    • Nutzen Sie den Link zum Online Service oder das Bewerbungsformular unter „Formulare“.  
    • Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt
    • Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht am Restplatzvergabeverfahren teil.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
    • Name und Adresse (ggf. Internetadresse)
    • Art des Geschäftes
    • Maße des Geschäftes (Breite x Tiefe x Höhe)
    • Foto des Geschäftes (bei Tag und Nacht)
    • genaues Warenangebot
    • Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom
    • Zubehör (Wohnwagen, Versorgungsfahrzeuge einschließlich deren Abmessungen)
    • bei Fahrgeschäften: Konstruktionsplan
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Keine Angabe.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 30. Juni des Vorjahres.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.11.2025

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