Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu? Erfahren Sie hier mehr.
Alleinstehende Steuerbürger:innen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmer:innen kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Dazu erfahren Sie mehr in der Dienstleistungsbeschreibung "Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Sie, wenn Sie
Vereinfachtes Onlineformular
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
gebührenfrei
Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen für die Abgabe von Steuererklärungen, sofern der Entlastungsbetrag nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wurde.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 04.11.2025