Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Keine Angabe
Nach Anmeldung im Onlinedienst und Registrierung des Antragssteller sind die erforderlichen Angaben für den Erhalt von Weinbegleitpapieren einzutragen.
Onlinedienst Weinbau
Dieser Onlinedienst ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge zukünftig auch digital zu erledigen.
Keine Angabe
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Aktualisiert am 29.01.2025