Staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin oder Elementarpädagoge beantragen
Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin/Elementarpädagoge erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.
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Basisinformationen
Der Beruf Elementarpädagog:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung.
In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung -Referat 31- erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studienganges Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (BiPEb), Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen sind sowie den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben.
Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.
Voraussetzungen
- Sie sind Absolvent:innen des Studienganges Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (BiPEb), Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen und haben den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht.
- Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Elementarpädagog:in und haben keine Vorstrafen.
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Ablauf
- Wenn Sie das reguläre Berufspraktikum absolvieren, senden Sie 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufspraktikum an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31-.
- Dann werden Sie über die verpflichtenden praxisbegleitenden Veranstaltungen informiert.
- Wenn Sie berufliche Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anrechnen lassen, können Sie den Antrag auf Anrechnung im Anschluss an die Tätigkeit im Referat 31 stellen.
- Sie erhalten vom Referat 31 rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium, den Sie dann mit dem Kolloquiumsbericht abgeben.
- Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird Ihnen die staatliche Anerkennung erteilt.
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Benötigte Unterlagen
- Bachelorzeugnis
- Lebenslauf
- Praxisstellenmeldung
2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums
- Positive Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praxiseinrichtung
- Alternativ: Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum
Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen.
- Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung.
- Kolloquiumsbericht
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Zuständige Stellen
Ansprechperson
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Frau Monika Meyer
Referat 31- Qualifizierung, Gewinnung und Sicherung sozialpädagogischer Fachkräfte
E-Mail
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Nach Beendigung des Studiums haben Sie 5 Jahre Zeit, die staatliche Anerkennung zu erlangen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
3 Monate
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 17.10.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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