Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie nach § 75 Satz 3 der Bremischen Landesbauordnung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. 

Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre sind:

  • die Vorlage eines gültigen Bauvorbescheids
  • die Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides,
  • die nach § 5 der Bremischen Bauvorlagenverordnung eingereichten Unterlagen haben unverändert Gültigkeit,
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert und
  • der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag

    Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.