Wenn Sie oder Ihr Betrieb einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen möchten, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.

Um einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen zu können, müssen Sie oder Ihr Betrieb eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen. Diesen Antrag können Sie bei der zuständigen Bergbehörde stellen. Es gibt 3 Arten von bergrechtlichen Erlaubnissen:

  • Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken: ausschließliches Recht, um Lagerstätten zu entdecken und ihre Ausdehnung festzustellen
  • Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken: ausnahmslos für Forschungszwecke
  • Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung, um Kennwerte von möglichen Vorkommen zu ermitteln.

Mit einer bergrechtlichen gewerblichen Aufsuchungserlaubnis, auch gewerbliche Erlaubnis genannt, dürfen Sie als Einzige oder Einziger den oder die erteilten Rohstoffe in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums erkunden. Hierbei handelt es sich um ein ausschließliches Recht. Dies gilt aber nur für die gewerbliche Erlaubnis.

Im Gegensatz hierzu können wissenschaftliche und großräumige Aufsuchungserlaubnisse auch überlagernd erteilt werden, da sie nicht als Ziel haben, einen bergfreien Bodenschatz aufzusuchen und nach wirtschaftlichen Aspekten zu gewinnen oder zu fördern.

Um eine Aufsuchungserlaubnis zu bekommen, müssen Sie bei der zuständigen Bergbehörde einen Antrag stellen. Dieser muss beinhalten:

  • die genaue Bezeichnung der Art, das heißt gewerbliche, wissenschaftliche oder großräumige Aufsuchung,
  • die Bezeichnung des oder der aufzusuchenden bergfreien Bodenschätze,
  • ein Arbeitsprogramm und
  • einen Nachweis der Finanzierbarkeit.

Die Inhalte richten sich nach der Art der Aufsuchungserlaubnis: gewerblich, wissenschaftlich oder großräumig.

Das Arbeitsprogramm sollte insbesondere darlegen, dass die vorgesehenen Aufsuchungsarbeiten hinsichtlich Art, Umfang und Zweck, ausreichend sind und in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Das bedeutet, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller sowohl personell als auch finanziell in der Lage sein müssen, die beantragte Fläche ausreichend und sinnvoll explorieren zu können.

Das Arbeitsprogramm für eine gewerbliche Erlaubnis mit der Laufzeit von 3 Jahren könnte zum Beispiel folgende geplante Tätigkeiten enthalten:

  • Recherche nach Untergrundinformationen und deren Auswertung
  • Durchführung von betriebsplanfreien Aufsuchungsmaßnahmen (beispielsweise Überfliegungen, Kartierungen)
  • Vorbereitung/ Durchführung von betriebsplanpflichtigen Aufsuchungsmaßnahmen (beispielsweise Seismikmesskampagnen)
  • Einreichen einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung

Mit der Aufsuchungserlaubnis dürfen Sie noch keine technischen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Die Erlaubnis stellt lediglich einen Rechtstitel dar, in dem Ihnen zugesprochenen Erlaubnisfeld Bodenschätze zu erkunden. Bezogen auf die gewerbliche Aufsuchungserlaubnis wird Ihnen hier ein grundsätzliches und ausschließliches Recht zugewiesen. Das heißt eine gewerbliche Erlaubnis für einen bestimmten Bodenschatz kann nicht von einer weiteren gewerblichen Erlaubnis für denselben Bodenschatz am selben Erdoberflächenpunkt überdeckt werden.

Ausgenommen von der Ausschließlichkeit sind die wissenschaftlichen und großräumigen Aufsuchungen von bergfreien Bodenschätzen, da hier das Aufsuchungsziel ein anderes ist.

Wenn Sie technische Erkundungsarbeiten durchführen möchten, müssen Sie weitere Anträge, zum Beispiel für die Zulassung von Betriebsplänen, bei der zuständigen Behörde einreichen. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, dürfen Sie derartige bergbauliche Maßnahmen durchführen.

Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Edel- und Buntmetalle sowie Salze. Das Gebiet, auf das sich die Erlaubnis bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Voraussetzungen

Damit Sie die Erlaubnis erhalten können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Bodenschätze, die Sie suchen möchten, genau bezeichnen.
  • Das Feld, in dem aufgesucht werden soll, muss
    • einen Ausschnitt aus dem Erdkörper bilden, der von geraden Linien an der Oberfläche und von lotrechten Ebenen nach der Tiefe begrenzt wird, soweit nicht die Grenzen des Geltungsbereichs wie zum Beispiel Landes- oder Bundesgrenzen einen anderen Verlauf erfordern,
    • in einer Karte mit einem geeigneten Maßstab eingezeichnet sein und
    • in einer Karte eingezeichnet sein, die den Anforderungen der Unterlagen-Bergverordnung entspricht.
  • Sie müssen ein Arbeitsprogramm vorlegen, das die Art, den Zweck und den Umfang Ihres Vorhabens beschreibt.
  • Sie müssen sich verpflichten, auf Verlangen der zuständigen Bergbehörde
    • die Ergebnisse Ihrer Erkundungsarbeiten unverzüglich nach ihrem Abschluss, spätestens beim Erlöschen der Erlaubnis, der Behörde bekanntzugeben (Jahresbericht oder Endbericht),
    • andere Organisationen, die ebenfalls eine Aufsuchungserlaubnis besitzen und in ihren gewerblichen Erkundungsgebieten den gleichen Bodenschatz suchen, an Ihrem Erkundungsvorhaben zu beteiligen oder sich dabei vertreten zu lassen,
      • wenn Ihr Vorhaben wissenschaftlichen Zwecken dient: den Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken,
      • wenn Ihr Vorhaben einer großräumigen Aufsuchung dient: den Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken oder einer Bewilligung oder den Bergwerkseigentümern,
  • Sie, beziehungsweise Ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie die nötige Finanzierung für eine ordnungsgemäße Aufsuchung bereitstellen können.
  • Sie müssen glaubhaft machen, dass Ihr Erkundungsvorhaben die Suche und Förderung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen nicht gefährdet.
  • Ihr Erkundungsvorhaben darf keine Bodenschätze beeinträchtigen, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt.
  • Ihr Erkundungsvorhaben darf keine überwiegenden öffentlichen Interessen berühren, die die Suche im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen, beispielsweise Umwelt- und Tierschutz.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Erlaubnisantrag
  • Arbeitsprogramm mit folgenden Angaben:
    • Zeitraum, für den Sie eine Erlaubnis beantragen
    • Beschreibung der geplanten Arbeiten und die Art der Aufsuchung
    • geplanter finanzieller Aufwand
    • voraussichtlicher Zeitplan für die Aufsuchungstätigkeiten
  • Bei gewerblichen Aufsuchungserlaubnissen Angaben zu:
    • Antragstellerin oder zum Antragsteller
    • Geschäftsführung
    • Firmenbezeichnung und -sitz
    • Handelsregisterauszug
  • Nachweise Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit der Art der beantragten Aufsuchungserlaubnis:
    • durch Bilanzen, Bankauskünfte, Kreditzusagen, aus denen hervorgeht, inwieweit die Aufwendungen aus Eigenmitteln, aus Krediten oder Zuschüssen der öffentlichen Hand finanziert werden
    • bei allen bergrechtlichen Erlaubnisarten müssen die geplanten Tätigkeiten voll umfänglich für die gesamte Laufzeit der Erlaubnis finanziert sein
  • Eine nach den Kriterien der Unterlagen-Bergverordnung erstellte Karte:
    • die Anzahl der Antragsexemplare richtet sich nach der Anzahl der Landkreise und anderen zu beteiligenden Institutionen. Bergbauerlaubnisse werden nicht über Ländergrenzen hinweg erteilt.
    • Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000