Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen können sich bei allen persönlichen oder familiären Fragen an die städtischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien – Erziehungsberatung wenden. Dies können zum Beispiel Fragen zu Entwicklung, Erziehung, (familiären) Konflikten oder bei Trennung und Scheidung sein.
Mit den Berater:innen werden in der Regel sehr persönliche Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen benötigen. Deshalb unterliegen alle Berater:innen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos und auch in anderen Sprachen möglich (bei Bedarf auch mit Unterstützung durch Sprachmittler:innen, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen). Es ist ebenfalls möglich, sich auf Wunsch anonym beraten zu lassen.
Wir sind ein Team von Fachkräften, aus den Bereichen soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie und Psychotherapie.
Anlässe für Beratung können sein:
Die Angebote der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien – Erziehungsberatungsstelle steht allen Sorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen zu. Jugendliche können auch alleine, ohne Wissen der Eltern, in die Beratungsstellen kommen.
Das Angebot ist kostenfrei und kann bei Bedarf auch anonym in Anspruch genommen werden.
Aktualisiert am 21.12.2023