Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Wenn sie die Dokumentation zu einem abgeschlossenen Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück einsehen wollen, müssen sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.
Die Dokumentation enthält:
Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks sind auf dem das Bauvorhaben steht.
Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.
Online-Dienst
Schriftlich
Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie. Der Ihnen übermittelte Download-Link hat eine Gültigkeit von 7 Tagen und enthält die Rechnung.
Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.
Einsicht in abgeschlossene Bauakten
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gewährt Einsicht in abgeschlossene Bauakten. Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten erteilt werden.
Einsicht in die digitale Bauakte:
Es wird eine Grundgebühr von 40,00 Euro erhoben für die Bereitstellung der digitalen Archivakte (inklusive der ersten 25 MB). Das Herunterladen selbst ist gebührenfrei. Je weitere angefangene 50 MB fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Die Höchstgrenze der Gebühr pro Akte beträgt 400,00 Euro.
Einsicht in die analoge Bauakte:
30,00 € je Grundstück
Keine.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 04.11.2025