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Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen

Sie müssen eine Einsicht in eine abgeschlossene Bauakte beantragen, wenn Sie Angaben zu einem Bauvorhaben benötigen. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

  • Basisinformationen

    Wenn sie die Dokumentation zu einem abgeschlossenen Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück einsehen wollen, müssen sie dies bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

    Die Dokumentation enthält:

    • die Bauakte mit den wesentlichen Dokumenten der Baugenehmigung, wie Grundrisszeichnungen oder Angaben zu Baujahr und Wohnfläche,
    • den Standsicherheitsnachweis (Statik),
    • die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
    • Akten zum Garagenhof oder
    • Akten zum Kleingarten.

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer oder Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigter des Grundstücks sind auf dem das Bauvorhaben steht. 

    • Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. durch Vorlage einer Vollmacht oder eines Erbscheins).
    • Das jeweilige Grundstück muss sich in der Stadtgemeinde Bremen befinden.
    • Das Bauvorhaben muss abgeschlossen sein.
  • Ablauf

    Sie können die Einsichtnahme über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.

    Online-Dienst

    • Nutzen Sie den Online-Dienst
    • Dort können Sie den Antrag ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
    • Sollten die Voraussetzungen gemäß §29BremVwVfG erfüllt sein, erhalten Sie die Bauakte in elektronischer Form.
    • Hierfür erhalten Sie per E-Mail einen verschlüsselten Link zum Download der Bauakte und in einer zweiten E-Mail den Zugangscode.
    • Auf diesem Weg erhalten Sie ebenfalls einen Kostenbescheid.

    Schriftlich

    • Sie können schriftlich die Einsichtnahme beantragen.
    • Stellen Sie dafür einen Antrag und übersenden Sie Ihre Anfrage postalisch oder digital.
    • Nach Prüfung der Zuständigkeit und Vollständigkeit erhalten Sie eine postalische oder digitale Antwort. 

    Weitere Hinweise

    Akten, die digitalisiert wurden, bekommen Sie nur als digitale Kopie. Der Ihnen übermittelte Download-Link hat eine Gültigkeit von 7 Tagen und enthält die Rechnung.

    Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass eine Bauakte nicht vorhanden ist, sodass Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann. Wir bitten um Verständnis.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Einsicht in abgeschlossene Bauakten
      Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gewährt Einsicht in abgeschlossene Bauakten. Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Bevollmächtigten erteilt werden.

  • Gebühren / Kosten

    Einsicht in die digitale Bauakte:
    Es wird eine Grundgebühr von 40,00 Euro erhoben für die Bereitstellung der digitalen Archivakte (inklusive der ersten 25 MB). Das Herunterladen selbst ist gebührenfrei. Je weitere angefangene 50 MB fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Die Höchstgrenze der Gebühr pro Akte beträgt 400,00 Euro.

    Einsicht in die analoge Bauakte:
    30,00 € je Grundstück

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 04.11.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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