Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Polizeiliches Führungszeugnis

    Eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII von allen Haushaltsmitgliedern.

  • Nachweis Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis

    Alle 5 Jahre erneuter Nachweis, aber ein Aktuelles zum neuen Antrag.

  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Nachweis über erforderliche Fortbildungen

    Unter anderem der Erste-Hilfe Schein alle 2 Jahre.

  • Kooperationsvereinbarung

    Die unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen dem privaten Jugendhilfeträger und der beantragenden Person