Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern, bei der Berufsorientierung zu unterstützen und sie auf die alsbaldige Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge zielen auf Schülerinnen und Schüler, die:

  • nach der Allgemeinbildung in das berufsbildende System übergehen, 
  • schulpflichtig sind, 
  • dabei noch nicht in der Lage sind, eine vollzeitschulische oder duale Ausbildung aufzunehmen. 

Der Unterricht in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen hat das Ziel, schulpflichtige Jugendliche zu fördern. Die Ausbildungsvorbereitung soll ihnen bei der Berufsorientierung helfen und sie auf die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung berufsbezogen vorzubereiten. Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss soll der Erwerb der Berufsbildungsreife ermöglicht werden.

In den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen sollen

Schulpflichtige beschult werden, die 

  1. mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben,
  2. die keinen anderen Bildungsgang gewählt haben oder in keinen anderen Bildungsgang aufgenommen werden konnten und 
  3. keine Berufsausbildung beginnen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben.

Außerdem sollen die Bildungsgänge durch Schulpflichtige besucht werden, die 

  • nach Ihrem 14. Lebensjahr in die Bundesrepublik Deutschland immigriert sind, 
  • keine oder geringe Deutschkenntnisse haben und 
  • aufgrund ihres Alters nicht in Schulen der Sekundarstufe I aufgenommen werden können.

Folgende Bildungsgänge können je nach Erfüllung entsprechender Zulassungsvoraussetzungen besucht werden:

  • Praktikumsklasse,
  • Werkstufe,
  • Berufsorientierungsklasse,
  • Sprachförderklasse mit Berufsorientierung,
  • Berufsorientierung mit Sprachförderung

Mit Ausnahme des Bildungsganges Werkstufe dauert der Besuch in der Regel 1 Jahr. 

Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Berufsbildende Schule. 

Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsbildenden Schule finden Sie im Bremer Behördenfinder unter dem Link

https://www.service.bremen.de/behoerden-1467     

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Besuch eines Bildungsganges der Ausbildungsvorbereitung ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit einer Dauer von mindestens 10 Jahren. Außerdem wird gegebenenfalls je nach Bildungsgang ein Beratungsgespräch bei der ZBB in der Jugendberufsagentur (JBA) vorausgesetzt.

Da im Zusammenhang der Aufnahme in die Bildungsgänge eine Selektion nach vorherigem Abschluss, sonderpädagogischem Förderbedarf und Sprachstand erfolgt, ist die Erfüllung beziehungsweise die Nichterfüllung für eine Aufnahme von entscheidender Bedeutung. Für die Aufnahme in den Bildungsgang der Werkstufe ist eine Statuierung in Wahrnehmung und Entwicklung erforderlich.