Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich.
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Das Kennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten:
Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem Nummernschild nicht gestattet!
Wichtig:
Die Außerbetriebssetzung von roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) ist nur in der Zulassungsbehörde möglich, die die Zuteilung vorgenommen hat.
Bei Zahlungs- beziehungsweise Steuerrückständen darf die Zentrale KFZ-Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
zusätzlich
- Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführenden beziehungsweise Prokurist:innen
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis Belegart O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Aktualisiert am 25.11.2024