Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.

Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

Dazu gehören:

  • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
  • Änderung Ihres Einkommens
  • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
  • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
  • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
  • Geburt Ihres Kindes

Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

Voraussetzungen

Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Mitteilung über die Änderung

    Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7

  • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)