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Fundsachen abholen

Sie möchten eine Fundsache abholen? Hier erfahren Sie mehr.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen. 

    Voraussetzungen

    Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.

  • Ablauf

    • Durch Nachfrage oder schriftliche Benachrichtigung vom Referat Fundangelegenheiten haben Sie erfahren, dass der von Ihnen vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
    • Sie werden aufgefordert, den vermissten Gegenstand zu beschreiben und gegebenenfalls Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Registriernummern oder ähnliches.) vorzulegen.
    • Wenn Sie eine Fundsache abholen möchten, dann ist das nur mit einem Termin möglich. 
      • Sie können einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“. 
    • Alternativ senden wir Ihnen gerne Ihre verlorene Sache per Post zu.
    • Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung bezahlt werden. 
    • Nach Vorlage des Nachweises und Entrichten der anfallenden Gebühren erhalten Sie Ihr Eigentum zurück.
    • Wird bei der Abholung der Fundsachen von der empfangsberechtigten Person der Finderlohn freiwillig entrichtet, dann übermittelt das Referat Fundangelegenheiten den Finderlohn an die Finder:innen. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass der Eigentümerin oder des Eigentümers
    • als Vertreterin oder Vertreter einer Person

      den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person

    • Eigentumsnachweise

      Nachweise sind beispielsweise:

      • Zweitschlüssel,
      • Kaufbelege,
      • Fotos oder
      • andere Identifizierungsmerkmale.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Fundsachen online
      Durch die Abgabe Ihrer Verlustmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, sobald Ihre Sache im Ordnungsamt - Fundangelegenheiten vorliegt oder bereits in unserem Bestand ist.

  • Gebühren / Kosten

    6,00 EUR Für Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen.
    Die weiteren Verwaltungsgebühren sind variabel und ergeben sich aus der Kostenverordnung der Inneren Verwaltung (InKostV).
    eventuell gesetzlicher Finderlohn

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    6 Monate Aufbewahrungsfrist.

    Hinweis: Der Eigentumsanspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Jahren nach Übertragung des Eigentums an die findende Person oder die Gemeinde.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Terminvergabe 1 – 5 Tage.
    Die Herausgabe der Sache erfolgt sofort nach Eigentumsnachweis.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 07.10.2025

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