Sie möchten eine Fundsache abholen? Hier erfahren Sie mehr.
Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen.
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.
den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person
Nachweise sind beispielsweise:
Aktualisiert am 12.11.2024