Sie möchten eine Fundsache abholen? Hier erfahren Sie mehr.

Wenn Sie etwas verloren haben und der Gegenstand im Referat Fundangelegenheiten abgegeben wurde, können Sie diesen dort abholen. 

Voraussetzungen

Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Pass der Eigentümerin oder des Eigentümers
  • als Vertreterin oder Vertreter einer Person

    den eigenen Personalausweis oder Pass sowie eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der abholberechtigten Person

  • Eigentumsnachweise

    Nachweise sind beispielsweise:

    • Zweitschlüssel,
    • Kaufbelege,
    • Fotos oder
    • andere Identifizierungsmerkmale.