Bei der eID-Karte handelt es sich um ein Dokument, das die Online-Ausweisfunktion für Personen zur Verfügung stellt, die keinen Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises oder Aufenthaltstitels mit Online-Ausweisfunktion haben.

Mit der eID-Karte ist es möglich, sich im Internet über einen eID-Client, wie zum Beispiel die vom Bund bereitgestellte AusweisApp, oder an Bürger-Terminals sicher zu identifizieren. Ähnlich dem Online-Shopping oder -Banking lassen sich damit Behördengänge und zahlreiche andere Dienstleistungen schnell und einfach erledigen.

Grundfunktionen:

  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur
  • ausschließlich als elektronischer Identitätsnachweis geeignet und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument

Hinweise:

  • Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, wird ein Kartenlesegerät und ein eID-Client, wie zum Beispiel die AusweisApp, benötigt

Voraussetzungen

  • eID-Karten können nur Personen erhalten, die entweder EU-Bürger sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Ausnahme: Deutsche Staatsangehörige können keine eID-Karte erhalten. Bereits seit 2010 ist die eID-Funktion jedoch in jedem deutschen Personalausweis enthalten.
  • Die antragstellende Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Sie benötigen einen gültigen Pass oder Personalausweis bzw. eine Identitätskarte eines EU-Staats oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.