Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Bei der Betriebsübergabe und Betriebsaufgabe gilt es einiges zu beachten.
So vergehen von der Suche nach einem "richtigen" Nachfolger bis zur tatsächlichen Übergabe nicht selten Jahre.
Auch die endgültige Einstellung der betrieblichen Tätigkeit will gut vorbereitet werden.
Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Wenn Sie eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung betreiben und diese geschlossen werden soll, ist dies der Aufsichtsbehörde zu melden.
Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Sie haben Ihre Selbständigkeit beendet? Melden Sie dies auch beim Finanzamt.
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.
Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnl. Gewerbes nicht (mehr) vorliegen und die Handwerkskammer davon Kenntnis erlangt, erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.