Restabfall wird über die Restmülltonne entsorgt. Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, muss an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Aus den Augen, aus dem Sinn? Diese Devise bei Abfall und Emissionen ist lange vorbei.
Heute schützen Unternehmen die Umwelt und das Klima durch nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen sowie konsequente Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen.
In diesem Bereich haben wir Informationen und Verwaltungsleistungen gebündelt.
Restabfall wird über die Restmülltonne entsorgt. Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, muss an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb kann Förderungen innerhalb von Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Wenn Sie Grünland bewirtschaften und Ihnen durch naturschutzrechtliche Regelungen Nachteile entstehen, können Sie Erschwernisausgleich beantragen.
Ihr Heimtier ist verstorben oder musste wegen einer unheilbaren Erkrankung oder eines Unfalles eingeschläfert werden.
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, worüber Sie ordnungsgemäß Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser Nachweis- und/oder Registerpflicht beantragen.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und an Ihrer Anfallstelle entstehen weniger als 20 t pro Jahr und Abfallart? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelnachweis eines Beförderers organisieren ohne am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen.
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung, weil Sie über keine grüne Umweltplakette / Feinstaubplakette in die Umweltzone einfahren müssen?
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Wenn Ihr Unternehmen bestimmte Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Für diesen Hauptbetriebsplan müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.
Sie sind Verantwortlicher der Ökologiestation Bremen und möchten einen Antrag auf Förderung einer Maßnahme im Rahmen von Umweltbildung stellen?
Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges liegen immer noch viele Kampfmittel und Fundmunition unentdeckt unter der Erde. Durch Witterungseinflüsse, chemische Zersetzung, Korrosion oder Deformierungen infolge eines Aufschlages wird die Empfindlichkeit und damit Gefährlichkeit von Fundmunition / Kampfmittel um ein Wesentliches höher.
Sie haben den Verdacht, dass jemand ein Tier quält, die Versorgung oder Haltungsbedingungen inakzeptabel sind? Dann melden Sie sich beim LMTVet entweder telefonisch, per Mail oder nutzen unser Formblatt. Wir gehen Ihren Hinweisen nach und veranlassen das Erforderliche.
Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für Ihren Sammelentsorgungsnachweis das privilegierte Verfahren nutzen.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.
Sie leisten mit Ihrem gemeinnützigen Projekt einen Beitrag zur Stärkung des Umweltbewusstseins oder zum Schutz von Umwelt und Natur? Sie machen mit Ihren Aktivitäten die Zusammenhänge zwischen unserer Lebensweise und globalen umwelt- und entwicklungspolitischen Problemen deutlich? Dann können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Fördermittel beantragen.
Benötigen Sie Informationen, ob für ein Grundstück Erkenntnisse zu Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen oder um die mögliche Altlasten-Situation einschätzen zu können, wenden Sie sich an die Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde.