Sie interessieren sich für Grundstücke im Land Bremen, auf welche der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde?
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
Sie interessieren sich für Grundstücke im Land Bremen, auf welche der Verzicht auf das Aneignungsrecht durch das Land Bremen erklärt wurde?
Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.
Wer ermittelt den Grundstückswert meiner Immobilie?
Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?
Möchten sie wissen, ob die historische Flurstücksbezeichnung mit der örtliche Lage Ihres aktuellen Flurstücks identisch ist?
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf? Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
Sie benötigen zur digitalen Weiterverarbeitung in einem Geoinformationssystem (GIS) oder Computer-Aided Design (CAD) eine digitale topographische Karte als Hintergrundbild? Oder möchten Sie mit Hilfe eines digitalen Stadtplans den Nutzer:innen Ihrer Internetanwendung Orientierung in der Stadt geben?
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen. Der Steuersatz beträgt in Bremen für Erwerbsvorgänge 5% des Wertes der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis).
Eine dauerhafte Nutzung von öffentlicher Straßenverkehrsfläche bedarf einer Erlaubnis. Jeder der die öffentliche Straßenverkehrsfläche nutzen will, ob über oder unter der Erde, muss sich dies genehmigen lassen.
Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren für Gerichte und Notare