Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Mit dem Tod eines Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig. Die Erben bzw. ggf. der Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zu beantragen und alle Unterlagen für den Nachweis der Erbfolge zu beschaffen.
Sollte sich ihr Name z.B. aufgrund einer Eheschließung geändert haben, dann können Sie den Eintrag im Grundbuch entsprechend berichtigen lassen.
Wenn Ihr Unternehmen bestimmte Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Für diesen Hauptbetriebsplan müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen verlängern möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.
Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.
In bestimmten Fällen kann eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden.